Gebühren, Abgaben und Entgelte in Bitz
I. Abwasserbeseitigung
Abwassersatzung der Gemeinde Bitz (110,8 KiB)
ab dem 01.01.2010
Gebühren je m³ Abwasser |
2,70 EUR |
Beiträge je m² Grundstücksfläche |
1,74 EUR |
je m² Geschossfläche |
0,87 EUR |
II. Benutzungsentgelte für Sport- und Versammlungsräume
a) Benutzungsentgelte für die Überlassung der Festhalle
Benutzungsordnung (194,4 KiB)
Antragsformular (26,2 KiB)
Ordn. Art-Nr. |
Gebühr / EUR |
|
1. |
Miete |
|
1.1 |
Grundmiete |
500,00 |
1.2 |
Grundmiete bei hälftiger Nutzung |
340,00 |
2. |
Küchenbenutzung pro Veranstaltungstag |
75,00 |
Die Stromkosten werden nach dem tatsächlichen Wert abgerechnet. Heizung und Wasser sind in der Pauschale enthalten. |
||
Küchenbenutzung nur Bewirtung ohne Verabreichung von Speisen |
50,00
|
|
3. |
Bei Veranstaltungen eines örtlichen eingetragenen Vereins oder einer örtlichen gemeinnützigen Institution (einschl. politische Parteien) ermäßigt sich das Benutzungsentgelt nach Ziffer 1 um sofern ein Eintrittsgeld erhoben wird |
70% |
und im Falle der Ziffer 2 und 3 um |
50% |
|
4. |
In besonderen Fällen kann die Gebühr reduziert oder ganz auf sie verzichtet werden |
|
5. |
Bei Veranstaltungen durch Auswärtige erhöht sich das Benutzungsentgelt um |
200% |
6. |
Für den Trainings- und Übungsbetrieb wird ein Benutzungsentgelt erhoben. |
|
7. |
Sportliche Veranstaltungen unterliegen den Benutzungsentgelten der Sporthalle. |
|
8. |
Auf das Benutzungsentgelt wird der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz erhoben. |
b) Benutzungsentgelte für die Überlassung der Sporthalle
Ordn. Art-Nr. |
Gebühr / EUR |
|
1. |
Miete |
|
1.1 |
Veranstaltungen bis 3 Stunden |
12,50 |
1.2 |
Veranstaltungen bis 6 Stunden |
22,50 |
1.3 |
für jede weitere Stunde |
5,00 |
2. |
Zuschläge |
|
2.1 |
Für Küchenbenutzung bzw. Bewirtung auf der Empore Heizung und Wasser sind in der Pauschale enthalten. Die Stromkosten werden nach dem tatsächlichen Wert abgerechnet. |
12,50 |
3. |
Ermäßigung |
|
3.1 |
bei ausschließlicher Teilnahme von Jugendlichen unter 18 Jahren (von Ziff. 1) |
50% |
3.2 |
Für den Trainings- und Übungsbetrieb wird kein Benutzungsentgelt erhoben. |
|
4. |
Bei Veranstaltungen durch Auswärtige erhöht sich das Benutzungsentgelt um hierbei kommt die o.g. Ziffer 3 nicht zum Ansatz |
200% |
5. |
In besonderen Fällen kann die Gebühr reduziert oder ganz auf sie verzichtet werden. |
|
6. |
Bei gewerblichen Veranstaltern wird auf das Benutzungsentgelt der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz erhoben. |
c) Benutzungsentgelte für die Überlassung von Feuerwehrhaus Gemeindezentrum und Aula
Ordn. Art-Nr. |
Gebühr / EUR |
|
1. |
Grundmiete Feuerwehrhaus inkl. Strom, Heizung und Wasser pro Tag |
100,00 |
Kleiner Saal |
50,00 |
|
1.1 |
Küchenbenutzung |
25,00 |
2. |
Grundmiete Aula pro Tag |
100,00 |
bis zu 3 Stunden |
50,00 |
|
3. |
Bei Veranstaltungen eines örtlichen eingetragenen Vereins oder einer örtlichen gemeinnützigen Institution (einschl. politische Parteien) ermäßigt sich das Benutzungsentgelt nach Ziffer 1 und Ziffer 2 um |
50% |
4. |
Für den Trainings- und Übungsbetrieb wird kein Benutzungsentgelt erhoben. |
|
5. |
Bei Veranstaltungen durch Auswärtige erhöht sich das Benutzungsentgelt um Das Feuerwehrhaus wird nur an ortsansässige Vereine und Einwohner vermietet. |
100% |
6. |
Sonstige Ermäßigungen können in Absprache mit der Gemeinde gewährt werden. |
|
7. |
Bei gewerblichen Veranstaltern wird auf das Benutzungsentgelt der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz erhoben. |
III. Bestattungswesen
Friedhofsatzung vom 10.11.2009 (97,3 KiB)
Nr. |
Amtshandung / Gebührentatbestand |
Gebühr / EUR |
1. |
Verwaltungsgebühren |
|
1.1 |
Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals |
15,00 |
1.2 |
Zulassung zur gewerblichen Tätigkeit |
|
1.2.1 |
Einzelfall |
15,00 |
1.2.2 |
Unbefristete Zulassung |
50,00 |
1.3 |
Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen, Gebeinen und Aschen |
50,00 |
2. |
Benutzungsgebühren |
|
2.1 |
Bestattung |
|
2.11 |
von Personen im Alter von 6 und mehr Jahren |
470,00 |
2.12 |
von Personen unter 6 Jahren |
320,00 |
2.13 |
von Tot- oder Fehlgeburten |
320,00 |
2.21 |
Beisetzung von Urnen in Urnenreihengräber |
350,00 |
2.22 |
Beisetzung von Urnen in Urnennischen |
150,00 |
2.23 |
Beisetzung im Urnenrasenfeld |
290,00 |
2.24 |
Beisetzung im anonymen Urnenfeld |
150,00 |
2.3 |
Überlassung eines Reihengrabes |
|
2.31 |
für Personen im Alter von 6 und mehr Jahren |
300,00 |
2.32 |
für Personen unter 6 Jahren |
180,00 |
2.4 |
Überlassung eines Urnenreihengrabes |
210,00 |
2.5 |
Überlassung eines Urnenrasengrabes |
150,00 |
2.6 |
Überlassung eines anonymen Urnengrabes |
120,00 |
2.7 |
Überlassung einer Urnenreihennische |
880,00 |
2.8 |
Verleihung des Nutzungsrechts für eine Urnenwahlnische
Die unter Nr. 2.8 festgelegte Gebühr gilt für eine Nutzungsdauer von 25 Jahren. |
1800,00 |
Wird das Nutzungsrecht erneut verliehen, erhöht sich die Gebühr für jedes Jahr der weiteren Nutzung um |
70,00 |
|
2.9 |
Aussegnung ohne Beerdigung/Beisetzung |
90,00 |
2.10 |
Samstagszuschlag für die Abhaltung von Bestattungen, Beisetzungen
sowie Aussegnungen ohne Beerdigung/Beisetzung zu den Gebühren nach
Ziffer 2.1, 2.2, und 2.9 |
150,00 |
2.11 |
Benutzung der Leichenhalle |
90,00 |
2.12 |
Zulassung für die Bestattung oder die Beisetzung der Aschen von Auswärtigen nach
§ 1 Abs. 4 der Friedhofssatzung |
|
2.121 |
für ein Reihengrab |
470,00 |
2.122 |
für ein Urnenreihengrab |
350,00 |
2.123 |
für die Urnennische |
600,00 |
2.13 |
Sonstige Leistungen |
|
2.131 |
Aufgraben, Umbetten oder Tieferlegen von Leichen, Gebeinen oder Urnen, je Hilfskraft und Stunde |
50,00 |
2.132 |
Zuschlag zu 2.131 in besonders erschwerten Fällen, je Hilfskraft und Stunde |
50% |
2.133 |
Baggereinsatz zu 2.131 ohne Bedienung, je Stunde. |
100,00 |
2.134 |
Kompressoreinsatz zu 2.131 ohne Bedienung je Stunde |
20,00 |
2.135 |
Übernahme eines Verstorbenen wochentags in der Zeit von 18.00 bis 6.00 Uhr, an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen zur Verbringung in die Leichenhalle, je Leichnam |
45,00 |
IV. Gebühren Gutachterausschuss
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (27,9 KiB)
Bei der Wertermittlung von Sachen und Rechten
beträgt die Gebühr bei einem Wert
bis 25.000,00 EUR |
240,00 EUR |
bis 100.000,00 EUR |
240,00 EUR
zzgl. 0,48 % aus dem Betrag
über 25.000,00 EUR; |
bis 250.000,00 EUR |
610,00 EUR
zzgl. 0,3 % aus dem Betrag
über 100.000,00 EUR |
bis 500.000,00 EUR |
1.070,00 EUR
zzgl. 0,07 % aus dem Betrag
über 500.000,00 EUR |
über 5 Mio. EUR |
4.780,00 EUR
zzgl. 0,04 % aus dem Betrag
über 5.000.000,00 EUR |
Für die Erstattung eines Gutachtens nach § 5 Abs. 3 Bundeskleingartengesetz
vom 28. Februar 1983 beträgt die Gebühr. |
200,00 EUR |
V. Hundesteuer
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 72,00 EUR .
Beginnt, oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer.
Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 144,00 EUR.
Hundesteuersatzung (37,5 KiB)
Formular zur Anmeldung der Hundesteuer (20,1 KiB)
VI. Kindergartenentgelte
VII. Realsteuerhebesätze
Stand 1/2010
1. für die Grundsteuer |
|
a.) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf |
320 v.H. |
b.) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf der Steuermessbeträge |
300 v.H. |
2. für die Gewerbesteuer auf der Steuermessbeträge |
340 v.H. |
VIII. Wasserversorgung
Preise netto zzgl. Mwst.
|
brutto inkl. Mwst. |
||
Wasserpreis |
2,20 |
2,35 |
EUR pro m³ |
Grundpreis (Zähler QN 2,5) |
4,40 |
4,71 |
EUR pro Monat |
Grundpreis (Zähler QN 6) |
7,40 |
7,92 |
EUR pro Monat |
