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Landesfamilienpass – Gutscheine für 2025

23. 01. 2025

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

die Landesfamilienpass-Gutscheine können ab dieser Woche im Bürgerbüro abgeholt werden. Bitte bringen Sie dazu Ihren Landesfamilienpass und aktuelle Nachweise mit.

 

Sie haben noch keinen Landesfamilienpass?

Eine der folgenden Voraussetzungen müssen sie zur Beantragung erfüllen:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben,

  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,

  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,

  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

 

Den Landesfamilienpass können Sie ebenfalls im Bürgerbüro beantragen.

Bitte bringen Sie auch hierfür entsprechende Nachweise mit.

 

Ihr Bürgerbüro Bitz

 

Bild zur Meldung: Landesfamilienpass – Gutscheine für 2025