Das Bürgerbüro informiert:
Änderung im Ablauf der Antragstellung bezüglich der PIN-Briefe und Sperrkennwörter für Personalausweise und eID-Karten
Link für eBürgerdienst-ASA
Seit dem 17.02.2025 ändert sich die Antragstellung beim Personalausweis:
Jede antragstellende Person erhält ab diesem Zeitpunkt, unabhängig vom Alter, direkt bei der Antragstellung im Bürgerbüro einen PIN-Brief. Bei antragstellenden Personen unter
16 Jahren bleibt die Online-Ausweisfunktion jedoch wie bisher deaktiviert.
Das bisherige Warten auf den notwendigen PIN-Brief entfällt.
Um den Bürger schnellstmöglich über die Fertigstellung des Ausweises
informieren zu können, wird von Seiten des Bürgerbüros eine Telefonnummer oder E-Mailadresse aufgenommen.
So kann nach Eingang des fertigen Personalausweises das Bürgerbüro den Antragsteller direkt informieren. Sonst erfolgt die Benachrichtigung per Brief.
Zudem kann der Antragsteller/die Antragstellerin den Abholstatus bequem über folgenden Link auf unserer Homepage auch selbst abrufen: https://einwohner.komm.one/intelliform/forms/default/app/pool/km-einwohner/bw-ost/asa/index?ags=08417010
Die Abholung des Ausweisdokumentes hat persönlich im Bürgerbüro zu erfolgen. Hierbei erhält der Bürger noch ein personalisiertes Ausgabeschreiben mit dem erforderlichen Sperrkennwort.
Bei Antragstellern unter 16 Jahren erfolgt die Abholung durch einen der gesetzlichen Vertreter.
Weitere allgemeine Informationen zum Personalausweis erhalten Sie unter:
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/startseite/startseite-node.html
Bild zur Meldung: Personalausweis