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Das Bürgerbüro informiert - Direktversand - Personalausweise, Reisepässe oder eID-Karten

14. 05. 2025

Direktversand

 

Werden ab dem 2. Mai 2025 Personalausweise, Reisepässe oder eID-Karten beantragt, kann den Antragstellenden die Option Direktversand (über die Deutsche Post AG) angeboten werden. Wählt die antragstellende Person für eine Zusatzgebühr in Höhe von 15,00 € den Direktversand, erhält sie das Ausweisdokument in einem verschlossenen Kuvert durch persönliche Zustellung mit "Postident".

 

Die Bezahlung der 15,00 € Gebühren werden direkt bei Antragstellung bezahlt.

 

Bei einer Express-Bestellung entfällt die Option des Direktversands.

 

Was bedeutet „Postident“?

 

Die Legitimation ist wie folgt vorgesehen:

  • durch ein gültiges Ausweisdokument
    Beispiel: Reisepass (wenn ein Personalausweis in der Postsendung erwartet wird)

  • durch ein vorläufiges gültiges Ausweisdokument
    Beispiel: vorläufiger Personalausweis (wenn ein Reisepass in der Postsendung erwartet wird)

     

Zur Legitimation werden gültige Personalausweise und (inländische/ausländische) gültige Reisepässe/Reiseausweise als Identitätsnachweis akzeptiert. Das Öffnen der Postsendung durch den Postzusteller mit dem Ziel, eine Legitimation des Bürgers/der Bürgerin mit dem darin enthaltenen, neuen Ausweisdokument zu ermöglichen, kommt nicht in Betracht.

 

Bei der Übergabe an der Wohnungstür ist eine Bevollmächtigung oder eine Übergabe an einen gesetzlichen Vertreter oder gerichtlich bestellten Betreuer ausgeschlossen.

 

Eine Abholung des Ausweisdokuments durch den bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter bzw. den gerichtlich bestellten Betreuer erfolgt auch künftig wie gewohnt in der Behörde. Wenn die antragsstellende Person das Ausweisdokument nicht selbst in Empfang nehmen kann, sollte bei der Antragsstellung kein Direktversand gewählt werden

.

Und was geschieht, wenn die Bürgerin oder der Bürger nicht zu Hause ist?

 

Scheitert der Zustellversuch, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Holt die Bürgerin oder der Bürger innerhalb dieser Zeit die Sendung nicht ab, wird sie an die ausstellende Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument bis zur Abholung aufbewahrt. Die antragstellende Person wird über die Hinterlegung bei der Postfiliale informiert.

 

Bei weiteren Fragen zum Direktversand wenden Sie sich gerne telefonisch 07431 80010  oder per Mail an das Bürgerbüro 

.

 

 

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