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Gebühren, Abgaben und Entgelte in Bitz

Über nachfolgenden Link werden Sie auf die

Seite "Ratsinformation" weitergeleitet auf

welcher Sie alle Ortsrechtssatzungen mit den 

zugehörigen Gebühren aufrufen können.

 

https://bitz.ris-portal.de/ortsrecht

 

 

I. Abwasserbeseitigung - in der Orstrechtssammlung 02

 

II. Benutzungsentgelte für Sport- und Versammlungsräume

    sowie die vorliegenden Benutzungsordnungen

 

    Festhalle, Sporthalle, Feuerwehrhaus, Aula - in der Orstrechtssammlung 16

 

    Forsthütte - in der Orstrechtssammlung 11 / Antrag für die Forsthütte Ortsrechtssammlung 11.1

 

 

III. Bestattungswesen sowie zugehörige Gebühren - in der Orstrechtssammlung 12

 

 

IV. Hundesteuer - in der Ortsrechtssammlung 18

 

Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 84,00 EUR. Für das Halten eines Kampfhundes gem. Abs. 3 beträgt der Steuersatz abweichend von Satz 1 600 €. 

Beginnt, oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer.

 

Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 168,00 EUR.

 

 

V. Kindergartenentgelte

zur Seite Kindergarten

 

 

VI. Realsteuerhebesätze

 

 

VII. Wasserversorgung

Die Energie- und Wasserversorgung Bitz (EWB) versorgt die Gemeinde Bitz mit Strom, Wasser und Gas. Die aktuellen Preise finden Sie auf der Seite der ew-bitz.de.