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Gebühren, Abgaben und Entgelte in Bitz

I. Abwasserbeseitigung

 

II. Benutzungsentgelte für Sport- und Versammlungsräume

 

 

III. Bestattungswesen

 

 

IV. Hundesteuer

 

Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 84,00 EUR. Beginnt, oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer.

 

Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 168,00 EUR.

 

 

V. Kindergartenentgelte

zur Seite Kindergarten

 

 

VI. Realsteuerhebesätze

 

 

VII. Wasserversorgung

Die Energie- und Wasserversorgung Bitz (EWB) versorgt die Gemeinde Bitz mit Strom, Wasser und Gas. Die aktuellen Preise finden Sie auf der Seite der ew-bitz.de.