Barrierefreiheit

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

                                                                                                                

Die Gemeinde Bitz ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Ein Relaunch unserer Homepage wird im Frühjahr 2027 vorgenommen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Homepage der Gemeinde www.bitz.de.

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:

Diese mobile Anwendung ist nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Diese teilweisen Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

  1. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG         

  1. Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in leichter Sprache vorhanden.

  2. Einzelne Dokumente (z.B. Benutzungsordnung für Forsthütte) erfüllen den PDF/UA-Standard nicht.
     

Diese Erklärung wurde am 31.03.2026 erstellt.

 

Rückmeldungen können über folgende E-Mail-Adresse willkommen@bitz.de oder direkt schriftlich an

Gemeinde Bitz

Hindenburgplatz 7

72475 Bitz

oder telefonisch unter 07431/8001-11 gegeben werden.

 

Zuständige Stelle:

Gemeinde Bitz

Finanzverwaltung

Hindenburgplatz 7

72475 Bitz