Ausweise und Pässe

Bitz, den 30.​04.​2026

Bitte überprüfen Sie vor Antritt einer Reise rechtzeitig die Gültigkeit Ihres Ausweises!

Rechtsverbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen kann grundsätzlich nur die jeweilige Vertretung des Reiselandes in Deutschland erteilen. Erste Informationen hierzu sowie die Adresse und Telefonnummer der jeweiligen Auslandsvertretung finden Sie im Internet auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de). 

Welche Unterlagen benötige ich zur Beantragung eines Ausweises bzw. Passes?
Zur Beantragung eines neuen Ausweises oder Reisepasses benötigen wir ein digitales biometrisches Lichtbild, ihren bisherigen Ausweis oder Pass und soweit noch nicht vorgelegt, Ihre Geburtsurkunde. Außerdem ist die Angabe über Größe und Augenfarbe erforderlich. 

 

Woher bekomme ich ein digitales Lichtbild?

Ein digitales Lichtbild können Sie bei uns im Bürgerbüro direkt vor Ort machen lassen. Mit unserem Ponit-ID Gerät der Bundesdruckerei ist das möglich und kostet 6,00 Euro zusätzlich.

Selbstverständlich können Sie auch weiterhin zum Fotografen, hier benötigen wir aber den QR-Code des digitalen Bildes. 

Fotos auf Papier dürfen wir leider nicht mehr verwenden !

 

Ist eine persönliche Vorsprache zur Beantragung erforderlich?

Zur Beantragung Ihres Ausweises oder Passes ist eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich, da Sie den Antrag hier vor einer Mitarbeiterin des Passamtes unterschreiben müssen und Sie Ihre Fingerabdrücke abgeben müssen (seit August 2021 Pflicht). Ferner obliegt dem Passamt die bei der Antragstellung erforderliche Identitätsprüfung des Antragstellers.

 

Wie lange benötigt die Bundesdruckerei zur Herstellung meines neuen Ausweises bzw. Reisepasses?

Personalausweise ca. 2 – 3 Wochen

Reisepässe 4 bis 6 Wochen

Expresspass innerhalb 72 Stunden mit Zusatzgebühr von 32,--€

 

Sind Fingerabdrücke Pflicht?

Mit dem neuen Personalausweis können Sie eine Reihe von Online-Vorgängen im Internet erledigen. Eine weitere Funktion ist, dass auf dem integrierten Chip Ihre Fingerabdrücke gespeichert werden (seit August 2021 Pflicht). Dies erhöht den Sicherheitsstandard von Ihrem neuen Personalausweis.

 

Was kostet ein Personalausweis und wie lange ist er gültig? 

Die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Personalausweises beträgt bis zur Vollendung des 24. Lebensjahr 27,80 €.

Nach Vollendung des 24. Lebensjahr 46,00 €. 

Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises werden 10,00 € berechnet, dieser ist dann 3 Monate gültig und wird direkt im Bürgerbüro gedruckt. 

Die Gültigkeitsdauer beträgt für einen Personalausweis bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre. Ab Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt sie 10 Jahre.

Vor dem 16. Lebensjahr ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich. 

 

Was kostet ein Pass und wie lange ist er gültig?

Die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Reisepasses beträgt bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 €. Nach Vollendung des 24. Lebensjahres 70,00 €.

Es können auch Reisepässe mit 48 statt 32 Seiten ausgestellt werden oder Expresspässe.

Diese werden mit einer Zusatzgebühr berechnet.

 

Die Gültigkeitsdauer beträgt für einen Reisepass bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre. Ab Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt sie 10 Jahre.

Vor dem 18. Lebensjahr ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich. 

 

Und was ist mit dem Kinderreisepass?

Seit dem 01.01.2024 wurde der Kinderreisepass abgeschafft.

Dies bedeutet, dass Ihr Kind, egal welchen Alters, bereits einen Personalausweis oder Reisepass benötigt.

Ein digitales biometrisches Lichtbild, Angabe über Größe und Augenfarbe und die Zustimmung beider Elternteile sind hierfür erforderlich.

Bei Erstbeantragung muss eine Geburtsurkunde oder der bisherige (Kinder)reisepass vorgelegt werden.

Ab dem 6. Lebensjahr ist die Abgabe der Fingerabdrücke verpflichtend, ab dem 10. Lebensjahr ist eine Unterschrift des Kindes auf dem Ausweisdokument Pflicht.

Der Personalausweis oder Reisepass ist 6 Jahre gültig, solange das Kind zweifelsfrei auf dem Bild erkennbar ist. 

 

Muss mein Kind bei der Beantragung anwesend sein?

Ab dem 6. Lebensjahr ist die Abgabe der Finderabdrücke Pflicht, ab dem 10. Lebensjahr ist der Antrag vom Kind eigenhändig zu unterschreiben. Es ist deshalb ab diesem Alter zwingend eine persönliche Vorsprache erforderlich.

 

 

 

Bild zur Meldung: Ausweise und Pässe