Kindertagespflege im Zollernalbkreis – familiennah und flexibel

Was bedeutet Kindertagespflege?
Die Kindertagespflege ist eine eigenständige professionelle Kinderbetreuungsform. Dem gesetzlich verankerten Grundsatz „erziehen, bilden, fördern“ folgend, bildet sie für Kinder unter 3 Jahren ein gleichwertiges Angebot zur Betreuung in Kindertagesstätten. Die Förderung der Kindertagespflege für Kinder von 3 - 14 Jahren erfolgt ergänzend zu Kindergarten und Schule.
In der Kindertagespflege werden die Kinder in geeigneten Räumen betreut – entweder im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder in eigens dazu angemieteten Räumen, z.B. auch in betrieblichen oder kommunalen Räumen. Die Tagesmütter bzw. Tagesväter sind qualifiziert, haben eine Pflegeerlaubnis und sind in das System Kindertagespflege im Zollernalbkreis fest eingebunden. In einer familiennahen Atmosphäre können sie bis zu 5 Kinder gleichzeitig betreuen. Gut dabei zu wissen: Die öffentliche Förderung von Betreuungsplätzen für U3-Kinder in Kindertagespflege und Kitas ist im Zollernalbkreis gleichgestellt.
Was sind die Vorteile der Kindertagespflege?
Viele Familien wünschen sich ein familiennahes Betreuungsangebot, das sich an den (Entwicklungs-) Bedürfnissen ihres Kindes orientiert und zugleich möglichst flexibel an den Erfordernissen des Familienalltags ausgerichtet werden kann. Insbesondere berufstätige Eltern und Alleinerziehende sind im Alltag vielfach gefordert: von den Kindern, vom Beruf…. Eine Tagesmutter bzw. ein Tagesvater kann hier eine wertvolle Entlastung sein.
Im Zollernalbkreis gibt es ein vielfältiges Angebot von Kindertagespflegestellen. Dadurch ist es Eltern möglich, im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts die Betreuungsform auszuwählen, die am besten zu ihnen und ihrem Kind passt.
Der Jugendförderverein ZAK e.V. hat seit vielen Jahren die Fachberatung für die Kindertagespflege im Landkreis inne. Die Fachberatung Kindertagespflege berät und unterstützt Eltern und Alleinerziehende bei der Suche nach einer passenden Kindertagespflegestelle und informiert umfassend über die Möglichkeiten der öffentlichen Zuschüsse.
Wie kann ich Tagesmutter bzw. Tagesvater werden?
Als zertifizierter Bildungsträger ist der Jugendförderverein vom Landkreis zudem mit der fachlichen Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen beauftragt. Die Teilnahme an der Grundqualifizierung Kindertagespflege sowie an anschließenden jährlichen Fortbildungen sind Voraussetzung, um eine Pflegeerlaubnis als Tagesmutter bzw. Tagesvater durch das Jugendamt Zollernalbkreis zu erhalten.
Durch regelmäßige Qualifizierungsmaßnahmen, kontinuierlichen Kontakt und lebendigen Austausch, stellt der Jugendförderverein Zollernalbkreis e.V. die Qualität in der Kindertagespflege sicher.
Auch hier berät die Fachberatung Kindertagespflege gerne Interessierte.
Beratung für Eltern, Tagesmütter und Tagesväter, Kommunen und Firmen
Fachberatung Kindertagespflege
Jugendförderverein Zollernalbkreis e.V.
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