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Informationen zur Hallennutzung

Benutzungsentgelte für die Überlassung der Festhalle
Ordn.Nr. Art EUR
1. Miete  
1.1. Grundmiete 500,00
2. Küchenbenutzung pro Veranstaltungstag 75,00
2.1. Küchenbenutzung nur Bewirtung ohne Verabreichung von Speisen 50,00
3.

Bei Veranstaltungen eines örtlichen eingetragenen Vereins oder einer örtlichen gemeinnützigen Institution ermäßigt sich das Benutzungsentgelt nach Ziffer 1 um

sofern ein Eintrittsgeld erhoben wird und im Falle der Ziffer 2 um

 

70%

50%

4. Bei Veranstaltungen durch Auswärtige erhöht sich das Benutzungsentgelt um 200%
5. Auf das Benutzungsentgeld wird der jeweils gültige Mehrwertssteuersatz erhoben.  

 

Benutzungsentgelte für die Überlassung von Feuerwehrhaus und Aula
Ordn.Nr. Art EUR
1.
Grundmiete Feuerwehrhaus inkl. Strom, Heizung, und Wasser pro Tag
100,00
 
kleiner Saal/großer Saal (auch getrennt mietbar)
50,00
1.1.
Küchenbenutzung
25,00
2.
Grundmiete Aula pro Tag
100,00
 
bis zu 3 Stunden
50,00
3.
Bei Veranstaltungen eines örtlichen eingetragenen Vereins oder einer örtlichen gemeinnützigen Institution (einschl. politische Parteien) ermäßigt sich das Benutzungsentgelt nach Ziffer 1 und Ziffer 2 um
50%
 
Das Feuerwehrhaus wird nur an ortsansässige Vereine und Einwohner vermietet
 

 

Zusatzkosten

Für Leistungen durch Gemeindebedienstete und/oder mitgemeindeeigenen Fahr- zeugen werden die tatsächlichen Aufwendungen in Rechnung gestellt.

Für Fremdleistungen wird der Aufwand in Rechnung gestellt, welcher der Gemeinde entstanden ist. Zusätzlich zu den Benutzungsgebühren der einzelnen Einrichtungen ist eine Kaution von 500 EUR zu entrichten (§ 3 Abs.2 Benutzungsordnung).

 

Benutzungsentgelte für die Überlassung der Sporthalle
Ordn.Nr. Art EUR
1. Miete  
1.1. Veranstaltungen bis 3 Stunden 12,50
1.2. Veranstaltungen bis 6 Stunden 22,50
1.3. für jede weitere Stunde 5,00
2. Zuschläge  
2.1. Für Küchenbenutzung bzw. Bewirtung auf der Empore (Heizung und Wasser sind in der Pauschale enthalten, Stromkosten können nach dem tatsächlichen Wert abgerechnet werden) 12,50
3. Ermäßigung  
3.1. Bei ausschließlicher Teilnahme von Jugendlichen unter 18 Jahren (von Ziffer 1) 50%
4. Bei Veranstaltungen durch Auswärtige erhöht sich das Benutzungsentgelt um hierbei kommt die oben genannte Ziffer 3 nicht zum Ansatz 200%

Zusätzlich zu den Benutzungsgebühren der einzelnen Einrichtungen ist eine Kaution von 500 EUR zu entrichten (§ 3 Abs.2 Benutzungsordnung).

Bitte stimmen Sie den gewünschten Veranstaltungstermin frühzeitig mit dem Vorzimmer des Bürgermeisters ab.

E-Mail:

Telefon: (07431) 8001-11