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Informationen zur Hallennutzung

Benutzungsentgelte für die Überlassung der Festhalle
Ordn.Nr.ArtEUR
1.Miete 
1.1.Grundmiete600,00
2.Küchenbenutzung pro Veranstaltungstag 
2.1.Küchenbenutzung nur Bewirtung ohne Verabreichung von Speisen 
3.Bei Veranstaltungen eines örtlichen eingetragenen Vereins oder einer örtlichen gemeinnützigen Institution (einschl. politischer Parteien) ermäßigt sich das Benutzungsentgelt nach Ziffer 1 um

 

70%

 

4.Bei Veranstaltungen durch Auswärtige erhöht sich das Benutzungsentgelt um200%
5.In besonderen Fällen kann die Gebühr reduziert oder ganz auf sie verzichtet werden. 

 

Benutzungsentgelte für die Überlassung von Feuerwehrhaus und Aula

Ordn.Nr.ArtEUR
1.

Grundmiete Feuerwehrhaus inkl. Strom, Heizung, und Wasser pro Tag

150,00

 

kleiner Saal, großer Saal plus Küchennutzung

 

 

Das Feuerwehrhaus wird nur an ortsansässige Vereine und Einwohner vermietet

 
   
2.

Grundmiete Aula pro Tag

100,00

 pro Stunde

20,00

3.Bei Veranstaltungen eines örtlichen eingetragenen gemeinnützigen Vereins oder einer örtlichen gemeinnützigen Institution (einschl. politische Parteien) ermäßigt sich das Benutzungsentgelt nach Ziffer 1 bis Ziffer 3 um50 %

 

Zusatzkosten

Für Leistungen durch Gemeindebedienstete und/oder mitgemeindeeigenen Fahr- zeugen werden die tatsächlichen Aufwendungen in Rechnung gestellt.

Für Fremdleistungen wird der Aufwand in Rechnung gestellt, welcher der Gemeinde entstanden ist. 

Zusätzlich zu den Benutzungsgebühren der einzelnen Einrichtungen ist eine Kaution von 500 EUR zu entrichten (§ 3 Abs.2 Benutzungsordnung).

 

Benutzungsentgelte für die Überlassung der Sporthalle

Ordn.Nr.ArtEUR
1.Mietepauschal mit Küchenbenutzung pro Tag40,00
2.Ermäßigung 
2.1.Bei ausschließlicher Teilnahme von Jugendlichen unter 18 Jahren (von Ziffer 1)50%
3.Bei Veranstaltungen durch Auswärtige erhöht sich das Benutzungsentgelt um hierbei kommt die oben genannte Ziffer 3 nicht zum Ansatz200%

Zusätzlich zu den Benutzungsgebühren der einzelnen Einrichtungen ist eine Kaution von 500 EUR zu entrichten (§ 3 Abs.2 Benutzungsordnung).

Bitte stimmen Sie den gewünschten Veranstaltungstermin frühzeitig mit dem Vorzimmer des Bürgermeisters ab.

E-Mail:

Telefon: (07431) 8001-11